Führerscheinklassen

Wir bieten dir die Ausbildung in folgenden Führerscheinklassen:

Autoführerschein mit 17 (BF17)
Mit der Klasse BF17 darfst du in Begleitung eines Erwachsenen (älter als 30 Jahre) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen, sofern

  • die Begleitperson einen Führerschein der Klasse B oder der Klasse 3 (alter Führerschein) besitzt, der seit mindestens 5 Jahren gültig ist und nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister aufweist.
    Für weitere Infos kontaktiere uns einfach.

Autoführerschein (B)
Mindestalter 18 Jahre.
Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen, auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) oder mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination max. 3.500 kg beträgt.

Autoführerschein mit Anhänger (BE)
Mindestalter 18 Jahre (oder ab 17 Jahre, entweder begleitet oder bei Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer o.ä.)
Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen. Die Klasse BE stellt Fahrzeugkombinationen dar aus einem KFZ der Klasse B plus einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zGM max. 3.500 kg.

Führerschein B 197
Ablauf der „integrierten“ Ausbildung: Die Grundausbildung wird zunächst mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert. Das erleichtert die erste Annäherung an das Bewegen eines Kraftfahrzeugs, das Beschleunigen, Abbremsen, Lenken, die Beobachtung der Instrumente und die Bedienung der Schalter (z.B. Blinker, Licht, Lüftung) beim Fahren im Stadtverkehr.

Ist die Verkehrssicherheit gefestigt, kommt die Gangschaltung als Teil der Ausbildung hinzu: Kein amtlicher Prüfer, sondern der bekannte und vertraute Fahrlehrer bescheinigt nach – mind. 10 Schalt-Fahrstunden à 45 Minuten – und einer 15-minütigen Testfahrt, dass der Bewerber in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Die Fahrstunden sind Teil der Fahrausbildung. Dann die weitere Ausbildung und Fahrerlaubnisprüfung einfach mit dem Automatik-Fahrzeug absolvieren – und bestehen! Vorteile dieser kombinierten Ausbildung:

  • Ohne lästiges schalten bleibt mehr Konzentration und mehr Aufmerksamkeit für den Verkehr
  • Kein Suchen nach dem richtigen Gang, sondern einfach wählen: (P)arken – (R)ückwärts – (D)rive(=vorwärts). • Keine Angst vorm „Abwürgen“ des Motors, das Anfahren geht wie von selbst – einfach Gas geben.
  • Der Schüler erlernt den Umgang sowohl mit dem Schalt- als auch mit dem Automatikgetriebe.
  • Fazit: Weniger Prüfungsstress, weniger Fahrstunden und mehr Sicherheit auf dem Weg zum Führerschein. Aber: „197“ gilt nicht für Erweiterungen! Die Eintragung der Schlüsselzahl 197 gilt nur für eine Fahrerlaubnis der Klasse B – nicht für spätere Erweiterungen. Wenn Inhaber des Führerscheins mit Schlüsselzahl 197 z. B. eine Erweiterung auf die Fahrerlaubnisklasse BE (Anhänger) oder eine LKW-Klasse planen, reicht die PKW-Schlüsselzahl nicht aus. !!!

Beachte: B 197 gilt nur für Klasse B !!! Wer in einer Erweiterungsklasse (z.B. BE oder CE) eine Automatikprüfung ablegt, darf in dieser Klasse weiterhin ausschließlich Automatik-Fahrzeuge fahren /Schlüsselzahl 78). Für eine Erweiterung ohne die Automatik-Beschränkung müssen Bewerber ihre Prüfung entsprechend mit einem Schaltwagen dieser Klasse absolvieren.

Kontakt

Telefon: +49 (0) 7121 46454
E-Mail: info@maiks-fahrschule.net


    Schreib uns eine Mail an: info@maiks-fahrschule.net


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