Dein Führerschein: Praktischer Unterricht

Deine praktische Ausbildung – was der Gesetzgeber bei den Fahrstunden vorschreibt

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass 12 Sonderfahrten absolviert werden müssen. Diese Sonderfahrten teilen sich auf in

  • 5 x 45 Minuten Überland–Ausbildungsfahrten auf Bundes- und Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • 4 x 45 Minuten Autobahn–Ausbildungsfahrten auf Autobahnen
  • 3 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt–Ausbildungsfahrten bei Dunkelheit und Dämmerung

Was der Gesetzgeber zwar nicht vorschreibt – was jedoch unumgänglich ist

Bevor es jedoch zu den Sonderfahrten geht, muss natürlich zunächst einmal geübt werden. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, d.h. es kommt u. a. darauf an, wie motiviert Du bist. Wenn Du Dich also auf einen Discobesuch oder auf eine Kneipennacht mit Deinen Freunden freust, macht es keinen Sinn, am nächsten Morgen in aller Frühe eine Fahrstunde zu haben – aber das ist ja ohnehin jedem klar, oder?
Auch sollte keine Fahrstunde angesetzt werden, wenn Ihr eine für Euch wichtige Klassenarbeit oder Prüfung unmittelbar vor Euch habt.

Aber keine Sorge; wir bekommen das gemeinsam hin. Hier mein Versprechen an Euch: Es werden keine Fahrstunden angesetzt, die unnötig sind.

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Telefon: +49 (0) 7121 46454
E-Mail: info@maiks-fahrschule.net


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